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Rechnung schreiben als Handwerker: GoBD-konform in 2 Minuten

Rechnung schreiben als Handwerker: GoBD-konform in 2 Minuten

Rechnung schreiben als Handwerker: Alle Pflichtangaben nach §14 UStG, GoBD-Anforderungen, häufige Fehler und Tipps für schnelle Rechnungen.

Ratgeber8. April 2026

Rechnung schreiben als Handwerker: GoBD-konform in 2 Minuten

Eine Rechnung schreiben klingt einfach — und sollte es auch sein. Aber in der Praxis sieht das bei vielen Handwerksbetrieben anders aus: Die Word-Vorlage wird aufgerufen, die letzte Rechnung kopiert, Kundendaten geändert, Positionen angepasst, Beträge von Hand berechnet, dreimal kontrolliert. 20 bis 30 Minuten pro Rechnung sind keine Seltenheit. Und am Ende fehlt trotzdem manchmal die Rechnungsnummer oder der Leistungszeitraum.

Dabei muss das nicht so sein. Wenn du die Pflichtangaben kennst, die GoBD-Regeln verstehst und die richtigen Werkzeuge nutzt, schreibst du eine korrekte Rechnung in 2 Minuten. Dieser Ratgeber zeigt dir wie.

Die Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG

Das Umsatzsteuergesetz schreibt in § 14 Abs. 4 UStG genau vor, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss. Fehlt auch nur eine Angabe, ist die Rechnung formal fehlerhaft — und dein Kunde kann den Vorsteuerabzug nicht geltend machen. Das ist nicht nur ein juristisches Detail: Geschäftskunden und Hausverwaltungen prüfen Rechnungen genau und weisen fehlerhafte Rechnungen zurück.

Die vollständige Liste der Pflichtangaben

Nr.PflichtangabeErklärung
1Vollständiger Name und Anschrift des RechnungsstellersDein Firmenname und Adresse — exakt wie im Gewerbeschein
2Vollständiger Name und Anschrift des RechnungsempfängersFirmenname oder Name des Kunden — richtig geschrieben
3Steuernummer oder USt-IdNr.Deine Steuernummer vom Finanzamt oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
4RechnungsdatumDas Datum der Rechnungsausstellung
5Fortlaufende RechnungsnummerEinmalig vergeben, lückenlos, nicht doppelt
6Menge und Art der LeistungWas wurde gemacht? Detailliert beschreiben
7Leistungszeitraum oder -datumWann wurde die Leistung erbracht?
8Nettobetrag (aufgeschlüsselt nach Steuersätzen)Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer
9Anzuwendender USt-Satz19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigt)
10UmsatzsteuerbetragKonkret in Euro ausgewiesen
11BruttobetragNetto + USt = Gesamtbetrag
12Ggf. Hinweis auf SteuerschuldnerschaftBei Bauleistungen an andere Unternehmer (§ 13b UStG)

!WARNINGBesonders wichtig für Handwerker: Bei Bauleistungen an andere Unternehmer greift häufig die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren). Das bedeutet: Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und schreibst den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG" auf die Rechnung. Fehlt dieser Hinweis, kann es bei der Betriebsprüfung teuer werden.

Sonderfall: Kleinbetragsrechnungen

Für Rechnungen bis 250 Euro brutto gelten vereinfachte Anforderungen (§ 33 UStDV). Folgende Angaben reichen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Bruttobetrag und angewandter Steuersatz

Bei Kleinbetragsrechnungen darfst du also auf die Rechnungsnummer, den Empfänger und die separate Steuerausweisung verzichten. In der Praxis empfehlen wir trotzdem, alle Angaben aufzuführen — das ist professioneller und vermeidet Diskussionen.

Was bedeutet GoBD-Konformität bei Rechnungen?

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sind die Spielregeln für deine Buchhaltung. Sie gelten für alle Unternehmer — vom Ein-Mann-Betrieb bis zum Großunternehmen.

Für Rechnungen bedeuten die GoBD vier zentrale Anforderungen:

1. Unveränderbarkeit

Eine Rechnung darf nach dem Versand nicht nachträglich geändert werden. Klingt selbstverständlich, aber in der Praxis ist genau das das Problem: Wenn du Rechnungen in Word schreibst, kann jeder die Datei öffnen und ändern. Das ist nicht GoBD-konform.

Was das konkret bedeutet:

  • Word- und Excel-Rechnungen sind problematisch, weil sie jederzeit veränderbar sind
  • PDF-Rechnungen sind besser, aber nur wenn sie revisionssicher archiviert werden
  • Rechnungssoftware mit Audit-Trail ist die sicherste Lösung

2. Nachvollziehbarkeit

Jede Rechnung muss nachvollziehbar sein. Das Finanzamt muss den Weg von der Leistung über die Rechnung bis zur Buchung lückenlos verfolgen können. Konkret:

  • Fortlaufende Rechnungsnummern (keine Lücken, keine Doppelungen)
  • Zuordnung der Rechnung zum Projekt oder Auftrag
  • Belegverknüpfung: Von der Rechnung zum Zeitnachweis und zurück

3. Vollständigkeit

Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig erfasst werden. Keine „vergessenen" Rechnungen, keine Cash-Geschäfte ohne Beleg. Jede erbrachte Leistung muss in einer Rechnung münden, und jede Rechnung muss in der Buchhaltung landen.

4. Zeitgerechtheit

Rechnungen müssen zeitnah erstellt und verbucht werden. Die GoBD kennen keine festen Fristen, aber die Faustregeln lauten:

  • Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung stellen (§ 14 Abs. 2 UStG)
  • Verbuchung in der Buchhaltung „zeitnah" — in der Praxis innerhalb des laufenden oder Folgemonats
  • Belegablage unmittelbar nach Eingang oder Erstellung

!INFOWarum ist das wichtig? Bei einer Betriebsprüfung prüft das Finanzamt genau diese vier Punkte. Fehlende Rechnungsnummern, veränderbare Dateien oder lückenhafte Belegketten können dazu führen, dass der Prüfer deine Buchführung verwirft und die Besteuerungsgrundlage schätzt. Das geht fast immer zu deinen Ungunsten.

Muster-Rechnung: So sieht eine korrekte Handwerkerrechnung aus

Hier ein Beispiel für eine vollständige Handwerkerrechnung:

┌──────────────────────────────────────────────────────────┐
│  Meier Sanitär & Heizung GmbH                           │
│  Industriestraße 12, 44135 Dortmund                      │
│  Tel: 0231 123456 | info@meier-shk.de                    │
│  Steuernummer: 317/5812/1234                             │
│  Amtsgericht Dortmund, HRB 12345                         │
│  HWK Dortmund, Betriebsnr. 4711                          │
├──────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                          │
│  An:                          Rechnungsdatum: 08.04.2026 │
│  Hausverwaltung Schmidt GmbH  Rechnungsnummer: 2026-0087 │
│  Hauptstraße 5                 Leistungszeitraum:        │
│  44137 Dortmund                01.04.2026 – 05.04.2026   │
│                                                          │
│  Betreff: Heizungswartung Mehrfamilienhaus Hauptstr. 5   │
├──────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                          │
│  Pos │ Beschreibung              │ Menge │ EP    │ GP    │
│  ────┼───────────────────────────┼───────┼───────┼───────│
│  1   │ Meisterstunde Wartung     │ 6,0 h │ 72,00 │432,00 │
│  2   │ Gesellenstunde Wartung    │ 8,0 h │ 55,00 │440,00 │
│  3   │ Anfahrt (pauschal)        │ 2 x   │ 35,00 │ 70,00 │
│  4   │ Brennerdüse Weishaupt     │ 1 Stk │ 48,50 │ 48,50 │
│  5   │ Dichtungsset Heizkreis    │ 2 Stk │ 12,80 │ 25,60 │
│  ────┼───────────────────────────┼───────┼───────┼───────│
│                                    Netto:       1.016,10 €│
│                                    USt 19 %:     193,06 €│
│                                    ─────────────────────  │
│                                    Brutto:      1.209,16 €│
│                                                          │
│  Zahlungsziel: 14 Tage (bis 22.04.2026)                 │
│  Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen: 2 % Skonto (24,18 €)│
│  Bankverbindung: Sparkasse Dortmund                      │
│  IBAN: DE12 4405 0199 0000 1234 56                       │
│                                                          │
└──────────────────────────────────────────────────────────┘

Die 7 häufigsten Fehler bei Handwerkerrechnungen

Fehler 1: Fehlende oder doppelte Rechnungsnummer

Die Rechnungsnummer muss einmalig und fortlaufend sein. Lücken (z. B. von 2026-0042 direkt auf 2026-0044) oder Doppelungen fallen bei einer Betriebsprüfung sofort auf und lösen Nachfragen aus. Wer Rechnungen in Word schreibt und die Nummer manuell vergibt, macht diesen Fehler fast zwangsläufig.

Lösung: Lass die Rechnungsnummer automatisch von einer Software vergeben. Das Nummernformat ist dir überlassen (z. B. „2026-0001", „R-26-0001" oder „2026/SHK/001"), Hauptsache einmalig und fortlaufend.

Fehler 2: Fehlender Leistungszeitraum

Einer der häufigsten Fehler überhaupt. Viele Handwerker schreiben das Rechnungsdatum, vergessen aber den Leistungszeitraum — also wann die Arbeit tatsächlich erbracht wurde. Das ist eine Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG.

Lösung: Bei Einzelleistungen reicht ein Datum („Leistungsdatum: 05.04.2026"). Bei Projekten, die über mehrere Tage gehen, gibst du einen Zeitraum an („Leistungszeitraum: 01.04.–05.04.2026").

Fehler 3: Ungenügende Leistungsbeschreibung

„Sanitärarbeiten" als Leistungsbeschreibung reicht nicht. Der Rechnungsempfänger (und das Finanzamt) muss erkennen können, was konkret gemacht wurde. Außerdem schützt eine detaillierte Leistungsbeschreibung dich bei Streitigkeiten.

Schlecht: „Sanitärarbeiten lt. Auftrag" Gut: „Austausch Mischbatterie Küche (Grohe Eurosmart, Art.-Nr. 33265003), inkl. Absperrventile und Anschlussschläuche. Demontage alter Armatur, Montage neue Armatur, Funktionsprüfung."

Fehler 4: Falscher Umsatzsteuersatz

Der Regelsteuersatz liegt bei 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt im Handwerk nur in sehr wenigen Fällen (z. B. bestimmte kunsthandwerkliche Leistungen). Ein häufiger Fehler: Handwerker, die Materiallieferung und Arbeitsleistung mit unterschiedlichen Steuersätzen abrechnen, obwohl es sich um eine einheitliche Werklieferung handelt (dann gilt einheitlich 19 %).

!TIPPraxis-Tipp: Im Zweifel immer 19 %. Wenn du unsicher bist, ob eine Leistung mit 7 % oder 19 % zu versteuern ist, frag deinen Steuerberater — bevor du die Rechnung verschickst. Eine Korrekturrechnung ist immer aufwändiger als eine kurze Rückfrage.

Fehler 5: Vergessener § 13b-Hinweis bei Bauleistungen

Wenn du als Handwerker Bauleistungen an einen anderen Unternehmer erbringst, der selbst Bauleistungen ausführt, gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG). Das heißt: Du stellst die Rechnung netto ohne Umsatzsteuer aus und weist auf § 13b hin. Vergisst du das, weist du fälschlicherweise USt aus — die du dann ans Finanzamt abführen musst, obwohl du sie vom Kunden nicht bekommst.

Fehler 6: Kein Skonto-Angebot trotz Liquiditätsproblemen

Skonto ist kein Pflichtbestandteil einer Rechnung, aber ein kluges Werkzeug. Wenn du 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen anbietest, zahlen viele Kunden deutlich schneller. Die Rechnung:

  • Rechnungsbetrag: 1.209,16 Euro
  • Skonto 2 %: -24,18 Euro
  • Schnell-Zahler-Betrag: 1.184,98 Euro

Die 24 Euro „Verlust" sind gut investiert, wenn du dadurch 2 bis 3 Wochen früher an dein Geld kommst.

Fehler 7: Keine Abschlagsrechnungen bei größeren Projekten

Bei Projekten, die mehrere Wochen dauern, solltest du Abschlagsrechnungen stellen. Das ist nach § 632a BGB dein gutes Recht als Handwerker. Abschläge sichern deine Liquidität und reduzieren das Ausfallrisiko.

Empfehlung: Bei Aufträgen über 2.500 Euro netto lohnen sich Abschlagsrechnungen. Üblich sind:

  • 30–40 % bei Auftragserteilung oder Materialbeschaffung
  • 30–40 % bei Arbeitsbeginn oder Halbzeit
  • Schlussrechnung nach Fertigstellung (abzüglich der Abschläge)

!WARNINGAchtung: Eine Abschlagsrechnung muss als solche gekennzeichnet sein und auf die Schlussrechnung hinweisen. In der Schlussrechnung müssen alle zuvor geleisteten Abschläge aufgeführt und abgezogen werden. Sonst doppelt der Kunde die Zahlung — oder du hast ein Problem bei der Buchhaltung.

Tipps für schnellere Rechnungserstellung

Tipp 1: Leistungskatalog anlegen

Erstelle einen Katalog mit deinen Standard-Positionen: Meisterstunde, Gesellenstunde, Anfahrtspauschale, häufig verwendete Materialien. Mit Einzelpreisen, Einheiten und fertigen Beschreibungstexten. Beim Rechnungsschreiben ziehst du die Positionen nur noch aus dem Katalog und passt die Mengen an.

Tipp 2: Kundenstammdaten pflegen

Name, Adresse, Ansprechpartner, E-Mail — einmal sauber anlegen, immer wieder verwenden. Keine Tippfehler mehr, weil du die Adresse nicht jedes Mal neu eintippen musst.

Tipp 3: Rechnungen direkt aus Zeiteinträgen generieren

Wenn du deine Arbeitszeiten projektbezogen erfasst, kannst du die Rechnung direkt aus den erfassten Stunden generieren. Das spart nicht nur Zeit, sondern stellt auch sicher, dass keine Stunde vergessen wird. Mehr dazu in unserem Artikel Büroarbeit im Handwerk reduzieren.

Tipp 4: Rechnung sofort schreiben — nicht aufschieben

Je länger du wartest, desto mehr Details vergisst du. Am besten schreibst du die Rechnung am Tag des Projektabschlusses oder am nächsten Morgen. Das geht schnell (wenn du einen Leistungskatalog und Stammdaten hast) und du bekommst dein Geld früher.

Tipp 5: Rechnungssoftware statt Word

Word-Rechnungen sind nicht GoBD-konform (veränderbar, keine automatische Nummerierung). Eine Rechnungssoftware übernimmt:

  • Automatische Rechnungsnummern
  • Pflichtangaben-Check
  • USt-Berechnung
  • Mahnwesen bei überfälligen Rechnungen
  • GoBD-konforme Archivierung
  • E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung) für die Zukunft

Aufbewahrungspflichten: Wie lange musst du Rechnungen archivieren?

Nach § 147 AO (Abgabenordnung) und den GoBD gelten folgende Fristen:

DokumentAufbewahrungsfrist
Ausgangsrechnungen10 Jahre
Eingangsrechnungen10 Jahre
Angebote (die zu einem Auftrag geführt haben)6 Jahre
Geschäftskorrespondenz6 Jahre

Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde. Eine Rechnung vom 08.04.2026 muss also bis zum 31.12.2036 aufbewahrt werden.

Wichtig: Elektronische Rechnungen müssen im Originalformat aufbewahrt werden. Eine ausgedruckte E-Rechnung ist keine ordnungsgemäße Archivierung. Umgekehrt reicht ein Scan einer Papierrechnung als Archivierung, wenn der Scan-Prozess dokumentiert ist (sogenannte „ersetzendes Scannen" nach den GoBD-Vorgaben).

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer auch all diese Pflichtangaben einhalten?

Ja — mit einer Ausnahme: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen schreibst du auf die Rechnung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alle anderen Pflichtangaben gelten unverändert.

Kann ich eine Rechnung nachträglich korrigieren?

Ja, aber nicht durch Änderung der Originalrechnung. Du musst eine Stornorechnung (Gutschrift) erstellen, die die ursprüngliche Rechnung aufhebt, und dann eine neue Rechnung mit neuer Nummer ausstellen. Die fehlerhafte Originalrechnung bleibt archiviert.

Was passiert, wenn meine Rechnung nicht GoBD-konform ist?

Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung deine Buchführung verwerfen und die Steuerlast schätzen. Außerdem kann dein Geschäftskunde den Vorsteuerabzug aus deiner fehlerhaften Rechnung nicht geltend machen — was dazu führt, dass er dich auffordern wird, eine korrekte Rechnung auszustellen.

Brauche ich ein Kassensystem?

Wenn du Barzahlungen von Kunden annimmst, brauchst du ab 2026 eine TSE-konforme Kasse (Technische Sicherheitseinrichtung). Für die meisten Handwerker, die per Überweisung bezahlt werden, ist das nicht relevant. Aber wenn du regelmäßig Barquittungen ausstellst (z. B. für Kleinreparaturen), solltest du dich informieren.

Muss ich eine E-Rechnung ausstellen?

Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht kommt schrittweise: Ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle. Mehr dazu in unserem ausführlichen Artikel zur E-Rechnung im Handwerk.

Fazit: Korrekte Rechnungen schützen dein Geld

Eine GoBD-konforme Rechnung ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie schützt dich vor Steuernachzahlungen, sichert deinen Vorsteuerabzug, beschleunigt die Zahlung und macht bei Streitigkeiten den Unterschied.

Die Investition in eine ordentliche Rechnungssoftware (oder eine All-in-One-Lösung mit integrierter Rechnungsstellung) ist eine der besten Entscheidungen, die du für deinen Betrieb treffen kannst. Pflichtangaben werden automatisch geprüft, Nummern automatisch vergeben, Beträge automatisch berechnet — und du hast den Kopf frei für das, was du am besten kannst: Handwerk.


Weiterführende Artikel:


Rechtsgrundlagen: § 14 UStG (Pflichtangaben) | § 14a UStG (Zusätzliche Pflichten) | § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft) | § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) | § 147 AO (Aufbewahrungspflichten) | § 632a BGB (Abschlagszahlungen) | GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019)

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Werkstatt-Ratgeber Redaktion

Fachredaktion — geprüft und aktualisiert

Geprüft am 8. April 2026

Quelle: werkstatt-ratgeber.de/ratgeber/rechnung-schreiben-handwerker-gobd