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Zeiterfassung im Handwerk 2026 — Was du jetzt wissen musst

Zeiterfassung im Handwerk 2026 — Was du jetzt wissen musst

Zeiterfassung ist seit dem BAG-Urteil Pflicht. Ab 2026 muss sie elektronisch erfolgen. Alles was Handwerksbetriebe wissen müssen.

Ratgeber22. Februar 2026

Zeiterfassung im Handwerk 2026 — Was du jetzt wissen musst

Die Zeiten, in denen ein Stundenzettel auf der Ablage reichte, sind endgültig vorbei. Seit dem wegweisenden BAG-Urteil im September 2022 ist die Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht — für jeden Betrieb, egal ob Ein-Mann-Firma oder Großunternehmen. Und seit 2026 muss diese Erfassung elektronisch erfolgen.

Für viele Handwerksbetriebe bedeutet das eine Umstellung. Dieser Ratgeber erklärt, was sich geändert hat, was genau vorgeschrieben ist, welche Strafen drohen und welche Lösungen es gibt.

Der rechtliche Hintergrund — Warum Zeiterfassung jetzt Pflicht ist

Das BAG-Urteil vom 13. September 2022

Am 13. September 2022 fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Grundsatzurteil (Az. 1 ABR 22/21), das die Arbeitswelt in Deutschland nachhaltig verändert hat. Das Gericht stellte klar:

Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Das BAG bezog sich dabei auf ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019, das eine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung in allen EU-Mitgliedstaaten festgestellt hatte. Deutschland hatte diese Vorgabe bis dahin nicht umgesetzt — das BAG-Urteil änderte das quasi über Nacht.

Was das Urteil konkret bedeutet

Das Urteil des BAG hat drei zentrale Aussagen:

  1. Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt sofort — nicht erst, wenn der Gesetzgeber ein neues Gesetz verabschiedet hat. Das bestehende Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber bereits jetzt.
  2. Es gilt für alle Arbeitgeber — unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Auch ein Handwerksbetrieb mit zwei Gesellen ist betroffen.
  3. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden — nicht nur die Überstunden.

Die Gesetzesnovelle 2025/2026 — Elektronische Pflicht

Nachdem das BAG-Urteil zunächst offen ließ, in welcher Form die Zeiterfassung erfolgen muss, hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nachgelegt. Die wesentlichen Punkte:

  • Ab 2026 ist die elektronische Zeiterfassung Pflicht für Betriebe ab 10 Mitarbeitern
  • Kleinere Betriebe (unter 10 MA) haben eine Übergangsfrist bis Ende 2027, dürfen aber auch vorher schon papierbasiert erfassen
  • Die Erfassung muss am selben Tag erfolgen — nicht rückwirkend am Monatsende
  • Die Daten müssen 2 Jahre aufbewahrt werden
  • Tarifvertragliche Abweichungen sind nur noch in engen Grenzen möglich

Für Handwerksbetriebe mit 10 oder mehr Mitarbeitern bedeutet das: Seit dem 1. Januar 2026 muss die Zeiterfassung elektronisch erfolgen. Wer noch mit Stundenzetteln arbeitet, verstößt gegen das Gesetz.

Was genau muss erfasst werden?

Die Anforderungen sind klar definiert. Erfasst werden müssen:

Pflichtdaten

  • Beginn der Arbeitszeit — wann hat der Mitarbeiter angefangen zu arbeiten?
  • Ende der Arbeitszeit — wann hat er aufgehört?
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit — wie viele Stunden insgesamt?
  • Pausen — wann und wie lange wurde Pause gemacht?
  • Überstunden — wie viele Stunden über die reguläre Arbeitszeit hinaus?

Wichtig: Auch Fahrzeit und Baustellenwechsel

Für Handwerksbetriebe besonders relevant: Fahrzeiten zwischen Baustellen gelten als Arbeitszeit, wenn sie auf Anweisung des Arbeitgebers erfolgen. Der Weg von der ersten Baustelle zur zweiten ist Arbeitszeit. Der Weg von zu Hause zur ersten Baustelle ist es in der Regel nicht — es sei denn, der Mitarbeiter fährt mit dem Firmenfahrzeug direkt vom Betriebshof.

Pausenregelung nach dem ArbZG

Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor:

  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Bei mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause
  • Die Pause kann in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden

Die Zeiterfassung muss nachweisen, dass diese Pausen eingehalten werden. Ein System, das automatisch auf Pausenverstöße hinweist, schützt den Betrieb vor Problemen bei einer Kontrolle.

Maximale Arbeitszeit

Das ArbZG begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden, die auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird. Ein gutes Zeiterfassungssystem warnt, bevor diese Grenzen erreicht werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Viele Handwerker fragen sich: „Was passiert, wenn ich einfach so weitermache wie bisher?" Die Antwort ist ernüchternd.

Bußgelder

Verstöße gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Das klingt vielleicht nach einem Extremfall, aber die Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren zunehmend — besonders in Branchen mit hohem Schwarzarbeit-Risiko, und dazu gehört das Baugewerbe.

Beweislast bei Streitigkeiten

Noch wichtiger als das Bußgeld: Ohne saubere Zeiterfassung verliert der Arbeitgeber bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht fast immer. Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter Überstunden einklagt und der Betrieb keine Aufzeichnungen vorlegen kann, geht das Gericht in der Regel zugunsten des Arbeitnehmers aus.

BG-Prüfungen

Auch die Berufsgenossenschaften schauen bei ihren Betriebsprüfungen auf die Zeiterfassung. Fehlende oder mangelhafte Dokumentation kann den BG-Beitrag erhöhen.

Ausschreibungen und Vergabeverfahren

Bei öffentlichen Ausschreibungen wird zunehmend eine lückenlose Zeiterfassung als Voraussetzung gefordert. Wer sich auf öffentliche Aufträge bewirbt und keine elektronische Zeiterfassung nachweisen kann, fliegt unter Umständen direkt aus dem Vergabeverfahren.

Methoden der Zeiterfassung — Was gibt es?

1. Papier-Stundenzettel (nicht mehr ausreichend)

Der klassische Stundenzettel auf Papier genügt seit 2026 für Betriebe ab 10 Mitarbeitern nicht mehr. Für Kleinstbetriebe unter 10 Mitarbeitern bleibt Papier noch bis Ende 2027 erlaubt — empfehlenswert ist es trotzdem nicht. Papier geht verloren, ist fehleranfällig und macht die Auswertung aufwändig.

2. Excel-Tabellen

Excel ist theoretisch „elektronisch", aber in der Praxis problematisch. Tabellen können nachträglich manipuliert werden, es gibt keine automatische Validierung und keinen Audit-Trail. Die meisten Juristen raten davon ab, Excel als alleiniges System zu nutzen — es könnte bei einer Prüfung beanstandet werden.

3. Stationäres Zeiterfassungsterminal

Ein Terminal im Betrieb, an dem Mitarbeiter sich morgens ein- und abends ausstempeln. Für Handwerksbetriebe mit festem Standort und Werkstatt eine solide Lösung. Der Nachteil: Wer direkt zur Baustelle fährt, kann sich nicht am Terminal anmelden. Viele Terminals bieten deshalb zusätzlich eine App-Anbindung.

Preisbereich: 300–1.200 € für das Terminal, dazu oft monatliche Softwaregebühren.

4. App-basierte Zeiterfassung (Empfehlung für Handwerker)

Die modernste und für Handwerksbetriebe praktischste Lösung. Eine App auf dem Smartphone des Mitarbeiters ermöglicht die Zeiterfassung direkt auf der Baustelle — inklusive Pausenzeiten, Projektbezug und optional GPS-Standort.

Vorteile:

  • Zeiterfassung dort, wo gearbeitet wird — auf der Baustelle
  • Automatische Pausenvalidierung und Warnungen bei ArbZG-Verstößen
  • Sofortige Auswertung für den Chef — keine Zettelwirtschaft am Monatsende
  • DATEV-Export für den Steuerberater auf Knopfdruck
  • Urlaubs- und Krankmeldung oft gleich integriert

Preisbereich: 3–10 € pro Mitarbeiter und Monat, je nach Funktionsumfang.

5. GPS-Stempeluhr

Eine Sondervariante der App-Lösung: Die Zeiterfassung wird mit einem GPS-Standort verknüpft. So kann der Arbeitgeber nachvollziehen, dass der Mitarbeiter tatsächlich auf der angegebenen Baustelle war. Wichtig: GPS-Tracking erfordert nach der DSGVO die ausdrückliche Einwilligung des Mitarbeiters und darf nur während der Arbeitszeit erfolgen.

Worauf sollte man bei der Wahl einer Lösung achten?

Nicht jede Zeiterfassungslösung ist für Handwerksbetriebe geeignet. Hier die wichtigsten Kriterien:

Offline-Fähigkeit

Auf vielen Baustellen gibt es kein stabiles Internet. Eine gute App muss auch ohne Verbindung funktionieren und die Daten synchronisieren, sobald wieder Netz verfügbar ist.

Einfache Bedienung

Die beste Software nützt nichts, wenn der Geselle sie nicht bedienen kann oder will. Die Zeiterfassung muss in unter 5 Sekunden funktionieren — aufmachen, stempeln, fertig. Kein Einloggen, kein Navigieren durch fünf Menüs.

ArbZG-Konformität

Die Software sollte automatisch prüfen, ob Pausenzeiten eingehalten werden, und warnen, wenn die maximale Arbeitszeit überschritten wird. Das schützt den Betrieb vor Verstößen.

DATEV-Schnittstelle

Wer einen Steuerberater hat (und das haben die meisten Handwerksbetriebe), braucht einen DATEV-Export. Die Zeiten sollten per Knopfdruck im DATEV-Format exportiert werden können — das spart dem Steuerberater Arbeit und dem Betrieb Geld.

Skalierbarkeit

Ein System, das bei 3 Mitarbeitern funktioniert, sollte auch bei 15 noch laufen. Achte darauf, dass die Lösung mitwächst, ohne dass man komplett umsteigen muss.

Datenschutz (DSGVO)

Die Zeiterfassungsdaten sind personenbezogene Daten und unterliegen der DSGVO. Die Software muss in der EU gehostet werden, die Daten müssen verschlüsselt sein, und es muss einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geben. Server in den USA? Finger weg.

Empfehlenswerte Lösungen für Handwerksbetriebe

Es gibt inzwischen zahlreiche Anbieter, die sich auf Zeiterfassung im Handwerk spezialisiert haben. Hier eine Auswahl — ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Clockodo — Bewährte Zeiterfassung mit guter DATEV-Schnittstelle, auch für kleinere Betriebe geeignet. Ab 4 € pro Mitarbeiter/Monat.
  • ZEP — Umfangreiche Lösung mit Projektbezug, besonders für Betriebe mit vielen verschiedenen Baustellen. Ab 6 € pro Mitarbeiter/Monat.
  • Papershift — Kombiniert Zeiterfassung mit Dienstplanung. Gut für Betriebe mit Schichtarbeit. Ab 4 € pro Mitarbeiter/Monat.
  • HandwerkerHub — Speziell für Handwerksbetriebe entwickelt, mit integrierter Zeiterfassung, Urlaubsverwaltung, Krankmeldung und DATEV-Export. Die Zeiterfassung ist bereits im kostenlosen Starter-Plan enthalten, erweiterte Features wie DATEV-Export und GPS gibt es im Business-Plan.
  • Crewmeister — Einfache Stempeluhr-App mit GPS-Option. Ab 5 € pro Mitarbeiter/Monat.

Die meisten Anbieter bieten eine kostenlose Testphase an. Unser Rat: Testet 2–3 Lösungen parallel für eine Woche und lasst eure Gesellen mitentscheiden. Die Software, die von den Mitarbeitern am bereitwilligsten genutzt wird, ist langfristig die richtige.

Schritt-für-Schritt: So stellt ihr euren Betrieb um

Die Umstellung auf elektronische Zeiterfassung muss kein Mammutprojekt sein. Mit diesem Fahrplan klappt es in den meisten Betrieben innerhalb von 2–4 Wochen:

Woche 1: Vorbereitung

  1. Bestandsaufnahme: Wie erfasst ihr aktuell die Arbeitszeiten? Was funktioniert, was nicht?
  2. Anforderungen definieren: Braucht ihr GPS? DATEV-Export? Projektbezug? Urlaubsverwaltung?
  3. Budget festlegen: Wie viel pro Mitarbeiter und Monat ist realistisch?
  4. 2–3 Anbieter testen: Kostenlose Testphasen nutzen und parallel ausprobieren.

Woche 2: Entscheidung und Einrichtung

  1. Anbieter wählen: Gemeinsam mit den Mitarbeitern entscheiden — Akzeptanz ist wichtiger als Features.
  2. System einrichten: Mitarbeiter anlegen, Projekte/Baustellen hinterlegen, Arbeitszeit-Modelle konfigurieren.
  3. Testlauf: Eine Woche parallel zum alten System laufen lassen. Altes System noch nicht abschalten.

Woche 3–4: Umstellung

  1. Schulung: Kurze Einweisung für alle Mitarbeiter — 15 Minuten reichen meist. Am besten direkt am Handy zeigen.
  2. Go-Live: Altes System abschalten, nur noch elektronisch erfassen.
  3. Kontrolle: In den ersten 2 Wochen täglich prüfen, ob alle Mitarbeiter stempeln. Nachfragen, wenn jemand vergisst.

Dauerhaft

  1. Monatliche Auswertung: Zeiten exportieren, Überstundenkonten prüfen, DATEV-Export an Steuerberater schicken.
  2. Regelmäßig nachjustieren: Arbeitszeit-Modelle aktualisieren, neue Mitarbeiter anlegen, Feedback der Mitarbeiter ernst nehmen.

Häufige Fragen zur Zeiterfassungspflicht

Gilt die Pflicht auch für den Chef?

Wenn du als Inhaber eines Handwerksbetriebs angestellt bist (z. B. als Geschäftsführer einer GmbH), dann ja. Wenn du Einzelunternehmer bist, dann nicht — aber auch dann ist es sinnvoll, die eigenen Zeiten zu erfassen, um Projekte kalkulieren zu können.

Was ist mit Auszubildenden?

Ja, auch die Arbeitszeiten von Auszubildenden müssen erfasst werden. Für Minderjährige gelten sogar noch strengere Regeln nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (max. 8 Stunden/Tag, max. 40 Stunden/Woche).

Können Mitarbeiter die Erfassung an den Arbeitgeber delegieren?

Ja, der Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter beauftragen, die Zeiten einzutragen — zum Beispiel den Vorarbeiter für sein gesamtes Team. Die Verantwortung bleibt aber beim Arbeitgeber.

Was passiert bei Manipulationsverdacht?

Wenn ein Arbeitgeber den Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter die Zeiten manipuliert, kann er das mit einem elektronischen System leicht nachprüfen. GPS-Daten, Stempelzeiten und Audit-Logs machen Manipulationen transparent. Das schützt auch ehrliche Mitarbeiter.

Sind Vertrauensarbeitszeit-Modelle noch möglich?

Eingeschränkt. Auch bei Vertrauensarbeitszeit muss die Arbeitszeit erfasst werden. Der Unterschied: Der Arbeitgeber kontrolliert die Zeiten nicht aktiv, der Mitarbeiter trägt sie aber trotzdem ein. Das BAG hat klargestellt, dass die Erfassungspflicht unabhängig vom Arbeitszeitmodell gilt.

Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten

Die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung ist seit 2026 Realität. Wer noch nicht umgestellt hat, sollte das jetzt tun — nicht nur wegen der drohenden Bußgelder, sondern weil eine saubere Zeiterfassung den Betrieb tatsächlich besser macht. Du weißt endlich, wie viele Stunden wirklich auf welcher Baustelle angefallen sind. Du kannst Angebote besser kalkulieren. Und du hast bei Streitigkeiten einen lückenlosen Nachweis.

Die Umstellung dauert in den meisten Betrieben keine vier Wochen. Die meisten Anbieter haben kostenlose Testphasen. Und die Kosten von 3–10 Euro pro Mitarbeiter und Monat sind ein Bruchteil dessen, was eine einzige Überstundenklage kosten kann.

Der Zettel reicht nicht mehr. Aber das ist kein Problem — es ist eine Chance, den Betrieb ein Stück professioneller aufzustellen.

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WR

Werkstatt-Ratgeber Redaktion

Fachredaktion — geprüft und aktualisiert

Geprüft am 22. Februar 2026

Quelle: werkstatt-ratgeber.de/ratgeber/zeiterfassung-pflicht-handwerk-2026