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Überstunden im Handwerk — Was das ArbZG erlaubt (und was nicht)

Überstunden im Handwerk — Was das ArbZG erlaubt (und was nicht)

Überstunden im Handwerk: Maximale Arbeitszeit, Ausgleichszeitraum, Zuschläge und Dokumentationspflicht nach ArbZG einfach erklärt.

Ratgeber2. März 2026

Überstunden im Handwerk — Was das ArbZG erlaubt (und was nicht)

Im Handwerk sind Überstunden Alltag. Wenn die Baustelle fertig werden muss, der Kunde wartet oder ein Wasserrohrbruch am Freitagabend gemeldet wird, arbeitet man eben länger. Das versteht jeder. Aber das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt Grenzen — und diese Grenzen sind enger, als viele Handwerksmeister denken.

Dieser Ratgeber erklärt, was das ArbZG erlaubt, wo die harten Grenzen liegen, welche Ausnahmen es gibt und wie du Überstunden korrekt dokumentierst, um Bußgelder und Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Grundregeln: Maximale Arbeitszeit nach ArbZG

Die 8-Stunden-Regel (§ 3 ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz legt in § 3 ArbZG fest:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.

Klingt simpel — ist es aber nur auf den ersten Blick. Denn „werktäglich" bedeutet Montag bis Samstag (6 Tage). Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt also 6 × 8 = 48 Stunden pro Woche.

Die 10-Stunden-Ausnahme (§ 3 Satz 2 ArbZG)

Der Gesetzgeber weiß, dass es Spitzenzeiten gibt. Deshalb erlaubt § 3 Satz 2:

Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Das ist die zentrale Regelung für Überstunden im Handwerk. Du darfst also durchaus 10-Stunden-Tage machen — aber nur, wenn du den Durchschnitt innerhalb von 24 Wochen wieder auf 8 Stunden drückst.

!INFORechenbeispiel: Dein Geselle arbeitet in einer Woche 50 Stunden (5 × 10h). In den folgenden Wochen muss er im Schnitt unter 48 Stunden bleiben, sodass über den Ausgleichszeitraum von 24 Wochen der Durchschnitt von 48 Stunden pro Woche (bzw. 8 Stunden pro Werktag) nicht überschritten wird. Konkret: Die 2 Überstunden müssen durch 2 Stunden weniger Arbeit in einer anderen Woche ausgeglichen werden.

Die absolute Grenze: 10 Stunden pro Tag

Mehr als 10 Stunden Arbeit an einem Tag sind grundsätzlich verboten — egal wie der Ausgleichszeitraum aussieht. Es gibt keine Vereinbarung, keinen Tarifvertrag und keinen Kundenwunsch, der eine 12-Stunden-Schicht auf der Baustelle legal macht (von den wenigen Ausnahmen in § 14 ArbZG abgesehen, dazu später mehr).

!WARNINGHarte Grenze: Auch mit Einverständnis des Mitarbeiters darfst du die 10-Stunden-Grenze nicht überschreiten. „Der hat das freiwillig gemacht" ist keine Entschuldigung vor dem Gewerbeaufsichtsamt. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber — immer.

Pausenregelung (§ 4 ArbZG)

Pausen sind Pflicht und zählen nicht als Arbeitszeit:

  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Bei mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause
  • Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden

Was das für Überstunden bedeutet

Wenn ein Mitarbeiter von 7:00 bis 17:30 arbeitet (10,5 Stunden Anwesenheit), muss er mindestens 45 Minuten Pause gemacht haben. Die tatsächliche Arbeitszeit beträgt dann 9 Stunden und 45 Minuten — und liegt damit unter der 10-Stunden-Grenze.

Häufiger Fehler: Viele Betriebe rechnen die Pause nicht ein. Ein Arbeitstag von 6:30 bis 17:00 klingt nach 10,5 Stunden — abzüglich 45 Minuten Pause sind es aber „nur" 9 Stunden und 45 Minuten. Umgekehrt gilt: Wer durcharbeitet und keine Pause macht, verletzt das ArbZG — auch wenn die Gesamtarbeitszeit unter 10 Stunden bleibt.

Sonntags- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG)

Grundsätzliches Verbot

§ 9 ArbZG stellt klar:

Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen für das Handwerk

Für bestimmte Branchen und Situationen gibt es Ausnahmen (§ 10 ArbZG). Für Handwerksbetriebe sind vor allem relevant:

  • Not- und Rettungsdienste: Handwerker, die in Notfällen gerufen werden (Rohrbruch, Heizungsausfall im Winter, Sturmschäden), dürfen auch sonntags arbeiten
  • Instandhaltung und Reinigung: Arbeiten, die während des laufenden Betriebs nicht möglich sind (z. B. Wartung in einer Fabrik, die unter der Woche nicht stillgelegt werden kann)
  • Bäckereihandwerk: Eigene Sonderregelung für die Sonntagsarbeit

Ersatzruhetag

Wer sonntags arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen. Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, bekommt einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen. Dieser Ersatzruhetag ist gesetzlich vorgeschrieben — er kann nicht „ausgezahlt" werden.

Notfälle und Ausnahmen (§ 14 ArbZG)

Wann die 10-Stunden-Grenze fallen darf

§ 14 ArbZG regelt die sogenannten außergewöhnlichen Fälle:

Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen.

Für das Handwerk typische Beispiele:

  • Wasserrohrbruch am Abend — der Klempner muss sofort ran, auch wenn er schon 10 Stunden gearbeitet hat
  • Sturmschaden am Dach — das Dach muss provisorisch abgedichtet werden, bevor es weiter regnet
  • Heizungsausfall im Winter — eine Kita oder ein Seniorenheim braucht sofort Reparatur
  • Stromausfall — ein Elektriker muss die Versorgung wiederherstellen

Wichtig: Dokumentation und Ausgleich

Auch bei Notfällen nach § 14 ArbZG gilt:

  1. Die zusätzliche Arbeitszeit muss dokumentiert werden
  2. Sie muss innerhalb von sechs Kalendermonaten ausgeglichen werden
  3. Der Arbeitgeber muss die Gewerbeaufsichtsbehörde informieren, wenn die Abweichung erheblich ist

!TIPPraxis-Tipp: Dokumentiere Notfall-Einsätze immer sofort und schriftlich — mit Datum, Uhrzeit, Grund des Einsatzes und den Namen der beteiligten Mitarbeiter. Bei einer späteren Prüfung ist diese Dokumentation Gold wert. „Das war ein Notfall" ohne Nachweis reicht dem Gewerbeaufsichtsamt nicht.

Überstundenzuschläge: Was steht mir zu?

Gesetzlicher Anspruch

Überraschung: Das ArbZG regelt keine Überstundenzuschläge. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag für Überstunden. Der Anspruch ergibt sich aus:

  • Tarifvertrag: Die meisten Handwerkstarifverträge sehen Zuschläge vor
  • Arbeitsvertrag: Individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Betriebsvereinbarung: Wenn es einen Betriebsrat gibt

Typische Zuschläge im Handwerk (tariflich)

ÜberstundenartTypischer Zuschlag
Reguläre Überstunden25 %
Sonntagsarbeit50 %
Feiertagsarbeit100–150 %
Nachtarbeit (23:00–6:00)25–30 %

Achtung: Diese Zuschläge gelten nur, wenn ein entsprechender Tarifvertrag anwendbar ist oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ohne Vereinbarung gibt es nur den normalen Stundenlohn für Überstunden — keinen Zuschlag.

Überstunden abfeiern oder auszahlen?

Beide Varianten sind möglich, sofern arbeitsvertraglich oder tariflich nichts anderes geregelt ist:

  • Freizeitausgleich: Die Überstunden werden durch Freizeit abgebaut. Aus ArbZG-Sicht ist das die bevorzugte Variante, weil der Ausgleichszeitraum eingehalten wird.
  • Auszahlung: Die Überstunden werden mit dem Stundenlohn (plus eventuellem Zuschlag) vergütet.

Dokumentationspflicht: Was muss erfasst werden?

Seit dem BAG-Urteil vom September 2022 und der Gesetzesnovelle 2025/2026 ist die Pflicht eindeutig: Jeder Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter systematisch erfassen — inklusive Überstunden.

Was dokumentiert werden muss

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Pausen: Zeitpunkt und Dauer
  • Überstunden: Deutliche Kennzeichnung der Stunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen
  • Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit: Mit Angabe des Ersatzruhetags
  • Notfall-Einsätze: Besondere Dokumentation mit Grund des Einsatzes

Aufbewahrungspflicht

Die Arbeitszeitaufzeichnungen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Bei Verstößen gegen das ArbZG kann das Gewerbeaufsichtsamt die Unterlagen der letzten 2 Jahre anfordern.

Was passiert bei Verstößen gegen das ArbZG?

Ordnungswidrigkeiten (§ 22 ArbZG)

Verstöße gegen die Höchstarbeitszeit, Pausenregelungen oder Sonn- und Feiertagsruhe sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Typische Verstöße:

  • Überschreitung der 10-Stunden-Grenze ohne Ausnahmegrund
  • Fehlende oder unzureichende Pausenzeiten
  • Beschäftigung an Sonn- oder Feiertagen ohne zulässigen Grund
  • Fehlende Dokumentation der Arbeitszeiten

Straftaten (§ 23 ArbZG)

Wer vorsätzlich gegen das ArbZG verstößt und dadurch die Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet, begeht eine Straftat. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. In der Praxis kommt das selten vor — aber der Tatbestand existiert.

Prüfungen durch das Gewerbeaufsichtsamt

Die Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren — und sie kontrollieren im Baugewerbe und Handwerk überdurchschnittlich häufig. Bei einer Prüfung wird in der Regel Folgendes verlangt:

  1. Arbeitszeitaufzeichnungen der letzten 2 Jahre
  2. Nachweis über eingehaltene Pausen
  3. Nachweis über Ersatzruhetage bei Sonntagsarbeit
  4. Überstundenkonten und Ausgleichsnachweise

Wer hier keine sauberen Unterlagen vorlegen kann, hat ein Problem.

Überstunden korrekt erfassen — so geht es richtig

Manuelle Erfassung (Mindestlösung)

Eine Tabelle (notfalls Excel), in der täglich eingetragen wird:

  • Datum
  • Arbeitsbeginn
  • Arbeitsende
  • Pausenzeit
  • Gesamtarbeitszeit
  • Davon Überstunden

Problem: Manuelle Erfassung ist fehleranfällig, wird oft vergessen und warnt nicht automatisch vor ArbZG-Verstößen.

Digitale Zeiterfassung (empfohlen)

Eine App-basierte Zeiterfassung erledigt die Überstunden-Dokumentation automatisch:

  • Mitarbeiter stempelt sich morgens ein und abends aus
  • Pausen werden erfasst oder automatisch abgezogen
  • Das System berechnet Überstunden automatisch
  • Warnungen bei ArbZG-Verstößen: Die Software warnt, bevor die 10-Stunden-Grenze erreicht wird
  • Ausgleichszeitraum wird überwacht: Das System trackt, ob der 24-Wochen-Durchschnitt eingehalten wird
  • Export für den Steuerberater: Überstundennachweise auf Knopfdruck

Häufige Fragen zu Überstunden im Handwerk

Darf ein Mitarbeiter freiwillig mehr als 10 Stunden arbeiten?

Nein. Auch wenn der Mitarbeiter es selbst möchte — der Arbeitgeber darf es nicht zulassen. Die 10-Stunden-Grenze schützt die Gesundheit des Arbeitnehmers und kann nicht durch Einverständnis umgangen werden. Die einzige Ausnahme sind echte Notfälle nach § 14 ArbZG.

Gelten die Regeln auch für den Chef?

Wenn du als Geschäftsführer einer GmbH angestellt bist: grundsätzlich ja, wobei leitende Angestellte nach § 18 ArbZG teilweise ausgenommen sind. Als Einzelunternehmer oder persönlich haftender Gesellschafter giltst du nicht als Arbeitnehmer — das ArbZG gilt dann nicht für dich persönlich, wohl aber für deine Mitarbeiter.

Was ist mit Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?

Bereitschaftsdienst (Mitarbeiter muss sich am Arbeitsplatz oder in der Nähe aufhalten) gilt als Arbeitszeit und zählt zur 10-Stunden-Grenze. Rufbereitschaft (Mitarbeiter kann sich frei bewegen, muss aber erreichbar sein) gilt nicht als Arbeitszeit — nur der tatsächliche Einsatz wird gezählt. Für SHK-Betriebe und Elektrobetriebe mit Notdienst ist diese Unterscheidung besonders wichtig.

Verfallen Überstunden, wenn sie nicht rechtzeitig genommen werden?

Das hängt vom Arbeitsvertrag und Tarifvertrag ab. Gesetzlich gibt es keine automatische Verfallsfrist. Viele Tarifverträge sehen Ausschlussfristen von 3–6 Monaten vor. Ohne Regelung können Mitarbeiter Überstunden bis zur regulären Verjährung von 3 Jahren geltend machen — ein Grund mehr, sauber zu dokumentieren.

Zählt die Anfahrt zur Baustelle als Arbeitszeit?

Die Fahrt vom Wohnort zur ersten Baustelle gilt in der Regel nicht als Arbeitszeit. Die Fahrt zwischen verschiedenen Baustellen oder vom Betrieb zur Baustelle im Firmenfahrzeug gilt jedoch als Arbeitszeit. Wenn der Mitarbeiter morgens mit dem Firmentransporter vom Betriebshof losfährt, beginnt seine Arbeitszeit am Betriebshof — nicht erst auf der Baustelle.

Fazit: Überstunden ja — aber mit System

Überstunden gehören im Handwerk dazu. Die Frage ist nicht, ob sie anfallen, sondern ob sie korrekt gehandhabt werden. Das ArbZG setzt klare Grenzen: maximal 10 Stunden pro Tag, Ausgleich innerhalb von 24 Wochen, dokumentierte Pausen und Ersatzruhetage bei Sonntagsarbeit.

Wer diese Regeln kennt und einhält, schützt nicht nur seine Mitarbeiter, sondern auch sich selbst — vor Bußgeldern, vor Klagen ehemaliger Mitarbeiter und vor Problemen bei Betriebsprüfungen.

Die drei wichtigsten Takeaways:

  1. 10 Stunden sind die absolute Obergrenze — keine Ausnahme ohne Notfall nach § 14 ArbZG
  2. Dokumentiere alles — Beginn, Ende, Pausen, Überstunden, Ausnahmen
  3. Nutze ein digitales System, das automatisch warnt und den Ausgleichszeitraum überwacht

Der Zettel reicht auch hier nicht mehr. Aber ein gutes Zeiterfassungssystem macht die ArbZG-Compliance fast automatisch — und gibt dir als Chef die Sicherheit, dass dein Betrieb auf der sicheren Seite steht.


Rechtsgrundlagen: § 3 ArbZG | § 4 ArbZG | § 9 ArbZG | § 14 ArbZG | Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Handwerkskammer.

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Werkstatt-Ratgeber Redaktion

Fachredaktion — geprüft und aktualisiert

Geprüft am 2. März 2026

Quelle: werkstatt-ratgeber.de/ratgeber/ueberstunden-handwerk-arbzg